Wendepunkt, der Gnade rechtfertigt

Richterin Beate Bezold setzt 15-monatige Haftstrafe gegen 24-Jährigen wegen günstiger Sozialprognose zur Bewährung aus.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KENZINGEN. Beleidigung und gefährliche Körperverletzung haben einem jungen Mann 15 Monate Haft eingebracht. Doch Richterin Beate Bezold vom Amtsgericht Kenzingen ließ Gnade walten. Die Strafe wurde für die Dauer von zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährung gestand sie dem 24-Jährigen zu, obwohl seine Akte eine lange Latte von Einträgen und Vorstrafen ausweist: Körperverletzung, Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Trunkenheit. Außerdem war er zur Tatzeit im September des vergangenen Jahres bereits auf Bewährung auf freiem Fuß. Bezold bescheinigte ihm eine schnelle Rückfälligkeit. Trotzdem hielt die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel