Wenn Angeklagte unentschuldigt nicht zu einer Verhandlung erscheinen
In einem Strafverfahren ist die Hauptverhandlung angesetzt – und der Angeklagte erscheint nicht. Das kommt auch beim Amtsgericht St. Blasien immer wieder vor. Wir erklären, was dann passiert.
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Ein Angeklagter ist verpflichtet, zur Hauptverhandlung zu erscheinen, dieses wird mit der Terminverfügung angeordnet, erklärte Richterin Lämmlin-Daun. Die Gründe, warum ein Angeklagter dann aber nicht zur Hauptverhandlung erscheint, sind vielfältig. Aber durch unentschuldigtes ...