Mit Gewinn leben
Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen
Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung.
Seit den Corona-Tagen arbeiten viele Arbeitnehmer nicht mehr dauerhaft am betrieblichen Arbeitsplatz, sondern auch ...
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