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Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen

Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung.  

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Manche Arbeitnehmende arbeiten fast ausschließlich von zuhause.  | Foto: Fabian Strauch (dpa)
Manche Arbeitnehmende arbeiten fast ausschließlich von zuhause. Foto: Fabian Strauch (dpa)
Seit den Corona-Tagen arbeiten viele Arbeitnehmer nicht mehr dauerhaft am betrieblichen Arbeitsplatz, sondern auch ...

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Schlagworte: Thomas Gnann