Mit Gewinn leben Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung. Thomas Gnann Sa, 28. Okt 2023, 14:30 Uhr Wirtschaft Thema: Mit Gewinn leben Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Manche Arbeitnehmende arbeiten fast ausschließlich von zuhause. Foto: Fabian Strauch (dpa) Seit den Corona-Tagen arbeiten viele Arbeitnehmer nicht mehr dauerhaft am betrieblichen Arbeitsplatz, sondern auch ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen (veröffentlicht am Sa, 28. Okt 2023, 14:30 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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