Wenn der Wahn den Blick verstellt

Störung der Totenruhe: Richter weisen den Antrag auf dauerhafte Unterbringung eines kranken 52-Jährigen in der Psychiatrie ab.  

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FREIBURG. Abgelehnt hat das Landgericht Freiburg am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft, einen psychisch kranken und deshalb zeitweise schuldunfähigen 52-jährigen Rentner aus einer Gemeinde im Kreis Emmendingen in der Psychiatrie unterzubringen. In einem Sicherungsverfahren musste sich der 52-Jährige unter anderem wegen Störung der Totenruhe, Beleidigungen, Bedrohungen und versuchter Körperverletzung verantworten.

Die Richter der Zweiten Großen Strafkammer hielten nach drei Verhandlungstagen die geforderte Anordnung der Maßregel − der Staatsanwalt hatte sie mit Bewährung beantragt, der Verteidiger auf Zurückweisung plädiert − angesichts der ...

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