Wenn der Zeuge während der Aussage vor Gericht ans Handy geht
Ein Zeuge in einem Verfahren um Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ging mehrfach im Zeugenstand ans Handy. Erst die Androhung einer Ordnungsstrafe konnte ihn davon abhalten.
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Während einer Gerichtsverhandlung hielt es ein Zeuge für wichtiger, mehrmals an sein Handy zu gehen, als der Richterin zuzuhören (Symbolbild). Foto: Christin Klose
"Und ich dachte, sowas gibt‘s nur im Fernsehen", so der Kommentar von Anwalt Volker Lindner zum Auftritt eines Zeugen vor dem Amtsgericht Bad Säckingen. Der Rechtsanwalt aus Freiburg verteidigte einen Angeklagten ...