Wenn die Polizei lauscht
Im Jahr 2008 gab es elf Prozent mehr Telefonüberwachungen als im Vorjahr
BERLIN. Das Mithören von Telefongesprächen ist kein alltägliches Ermittlungsinstrument bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Polizei darf Verdächtige am Telefon nur belauschen, wenn es um schwere Straftaten geht, deren Aufklärung ohne Telefonüberwachung stark erschwert wäre, und wenn ein Richter die Genehmigung dazu erteilt hat. Obwohl die Hürden durch die Strafprozessordnung hoch sind, ist die Zahl der Fälle 2008 erneut gestiegen.
Im vergangenen Jahr listet die Statistik des Bundesamts für Justiz 5348 Ermittlungsverfahren auf, in deren Verlauf Telefone abgehört wurden. Das sind elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, wo 4806 Verfahren in den Büchern standen. In jedem Verfahren kann ...