Wenn ein altes Recht plötzlich nicht mehr gilt
Familie Romeike will gegen die Gemeinde klagen, weil sie ihr die Zubettung einer zweiten Urne im Urnenreihengrab verwehrt, was beim Grabkauf noch möglich war.
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ISTEIN/EFRINGEN-KIRCHEN. Gesetze und Rechtsauffassungen können sich ändern. So auch im Friedhofswesen. Doch was geschieht, wenn – wie in der Gemeinde Efringen-Kirchen – seit 1. Januar 2012 eine neue Satzung gilt, Bürger aber noch Gräber nach altem Recht gekauft haben? In Efringen-Kirchen hat die neue Friedhofssatzung deshalb schon mehrfach zu Irritationen geführt. Eine betroffene Familie aus Istein möchte es nicht einfach hinnehmen, dass die beim Kauf eines Urnengrabs 2009 noch zulässige Zubettung einer weiteren Urne jetzt nicht mehr möglich sein soll – sie will dagegen klagen.
Die Auffassung der Familie:Als die Isteinerin von der neuen Regelung hörte, war sie zunächst sicher, dass diese nur für Gräber gilt, die nach dem 1. Januar 2012 gekauft wurden. Sie fiel aus allen Wolken, als die Gemeindeverwaltung ihr nun die Bestattung des Vaters im Urnengrab der Mutter versagte. Ein neues Urnengrab für 800 Euro ...