Wenn ein Sportschütze Waffen hortet

Ob er gegen das Waffengesetz verstoßen hat, ist noch unklar / Vermutlich hat er es nur gut gemeint und war damit überfordert / Urteil steht noch aus.  

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So wird eine Waffe mit dem Schweißbrenner fachmännisch zerstört.   | Foto: dpa
So wird eine Waffe mit dem Schweißbrenner fachmännisch zerstört. Foto: dpa

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Gut gemeint ja, gut gemacht nein. So ließe sich das Vorgehen eines Sportschützen aus dem Hochschwarzwald kommentieren, das ihm eine Anklage wegen Verstößen gegen das Waffengesetz einbrachte. Nach Lektüre der Anklageschrift hätte man erwarten können, es mit einem "Waffennarren" zu tun zu haben, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Dieser Verdacht bestätigte sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht.

Dem 51-jährigen gelernten Handwerker wurde vorgeworfen, er habe im November 2009 im Arbeitszimmer seiner Wohnung offen zugänglich einen Revolver, vier Pistolen und Munition aufbewahrt. An seiner Arbeitsstelle fanden Zollbeamte drei Gewehre, fünf Büchsen, eine Flinte, ein Luftgewehr, eine Leuchtsignalpistole, einen Stockdegen und Munition teils aus Bundeswehrbeständen.
Weiter war der Mann angeklagt, weil er im ...

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