Nießbrauch

Wenn frühzeitige Schenkungen Steuern sparen

BZ-Plus Egal, ob Oldtimer, Immobilien oder Wertpapiere: Solches Vermögen lässt sich noch zu Lebzeiten übertragen. Wer sich dafür ein Nießbrauchrecht vorbehält, hilft Beschenkten dabei, Steuern zu sparen.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn es etwas zu erben gibt, kassiert der Staat häufig mit. Er fordert Steuern. Die Übertragung von Vermögen schon zu Lebzeiten kann diese Abgabe verringern. Eine Möglichkeit, das zu tun, geht über das Nießbrauchrecht. Fragen und Antworten zu dieser Strategie. BZ: Was bedeutet Nießbrauch? Hinter dem Begriff Nießbrauch steckt die Idee, dass eine Eigentümerin Vermögen an jemanden überträgt, während die umfassende ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Nina Bomhard, Marc Jülicher

Weitere Artikel