Wenn Nachbarn sich nicht grün sind
Landgericht Waldshut verhängt Geldstrafe gegen 74-jährigen Rentner wegen Beleidigung und Nötigung / Streit ging über Jahre.
Manfred Hüfner
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HOTZENWALD/WALDSHUT. Ein Streit unter Nachbarn im Hotzenwald nahm sein vorläufiges Ende nun vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Wegen Beleidigung und Nötigung verurteilte die Zweite Kleine Strafkammer einen 74-jährigen Rentner zu 30 Tagessätzen zu je 60 Euro, was außerdem einen Eintrag in die Strafakten nach sich zieht. Das Urteil des Amtsgericht Bad Säckingen vom Juli lautete ursprünglich auf zehn Tagessätze mit je 40 Euro, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Ihr war das Urteil zu milde und sie wollte die Nötigung verurteilt wissen.
Der Streit zwischen zwei Hausbesitzern, in dem auch die Nachbarschaft mitspielte, zog sich schon über einige Jahre hin. Dies bestätigte auch der als Zeuge geladene Polizeihauptkommissar des Polizeipostens Görwihl. Er selbst nahm zwar den Vorfall am 14. Dezember ...