Nur in Sonderfällen kann der Vermieter dem Mieter das Vertragsverhältnis kündigen / Dennoch genießt der Mieter in solchen Fällen besonderen Schutz.
Der Mieter einer Wohnung benötigt für eine Kündigung keinen Kündigungsgrund. Er muss nur die Kündigungsfrist einhalten, das sind von Ausnahmen abgesehen im Regelfall drei Monate.
Anders liegen die Dinge für den Vermieter. Zum einen muss er je nach bisheriger Vertragsdauer gestaffelte Kündigungsfristen beachten. ...