Steuerentlastungen

Wer Anspruch auf die Energiepreispauschale hat

Als Ausgleich für gestiegene Energiepreise und berufliche Fahrtkosten gibt es eine einmalige Pauschale von 300 Euro für Berufstätige. Wer genau sie bekommt - und was Sie dazu wissen sonst wissen müssen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erh... Ausgleich: die Energiepreispauschale.  | Foto: Catherine Waibel (dpa)
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten wegen der stark gestiegenen Energiekosten einen finanziellen Ausgleich: die Energiepreispauschale. Foto: Catherine Waibel (dpa)
Im September dürften sich viele Arbeitnehmer freuen: Mit dem Gehalt wird einmalig die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Sie soll ein finanzielles ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel