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Mietrecht

Wer bezahlt die Zwischenablesung von Wasser- und Heizkosten?

Patrick Stöhrer da Costa
  • Di, 17. Dezember 2019, 17:12 Uhr
    Geld & Finanzen

Bisher galt es als zulässig, dass Mieter die Kosten für das Ablesen von Wasser- und Heizungsstand zu tragen haben, wenn das vertraglich festgehalten ist. Ein Gericht hat die Handhabe für unwirksam erklärt.

Das Amtsgericht Kassel hat  die Auffas...sten verpflichtet wird, unwirksam sei.  | Foto: Jens Büttner
Das Amtsgericht Kassel hat die Auffassung vertreten, dass eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter zur Übernahme von Zwischenablesekosten verpflichtet wird, unwirksam sei. Foto: Jens Büttner
Bei einem zwischenjährigen Ein- oder Auszug ist es so, dass die Kosten einer möglichen Zwischenablesung der Wasser- und ...

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