Wer darf diesen Kraftakt meistern?
Für etwa 5000 Grundstücke müssen auf Bonndorfer Gesamtgemarkung Einheitswerte neu ermittelt werden.
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BONNDORF. Es werde sicherlich ein Kraftakt, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 gerecht zu werden. Stadtkämmerer Nikolaus Riesterer spricht davon, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer den realen Verhältnissen angepasst werden muss. Wer dies zu leisten habe, ob die Finanzämter oder die Kommunen, sei derzeit unklar. Sollte die Aktualisierung der Einheitswerte allerdings auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen, komme auf die Stadtverwaltung Bonndorf viel Arbeit zu.
Auf der 7603 Hektar großen Gesamtgemarkung der Stadt Bonndorf gebe es geschätzt 5000 Grundstücke, für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) oder Grundsteuer ...