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Wer die Regeln beachtet, darf Böschungen abbrennen

  • Mo, 04. Januar 2010
    Lahr

Der Ortenaukreis erlaubt Einsatz von Feuer unter bestimmten Voraussetzungen / Schäden an Flora und Fauna sollen gering bleiben.

FRIESENHEIM (BZ).Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs ist das Abbrennen von Böschungen verboten. Jedoch wurde für ...

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