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Neues Gesetz

Wer sich eine Pflege-Auszeit nimmt, wird rückwirkend entlastet

  • Sa, 01. Juli 2017
    Wirtschaft

BZ-Plus Ein neues Gesetz erlaubt, Ansprüche für 2015 und 2016 jetzt noch geltend zu machen. Das Geld dient dazu, die Kosten für die Unterkunft des Pflegebedürftigen zu decken.

Die Pflege von Angehörigen erfordert viel Mitgefühl.   | Foto: DPA
Die Pflege von Angehörigen erfordert viel Mitgefühl. Foto: DPA
Endlich mal ausspannen und Urlaub machen: Viele Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, sind mit ihren Kräften am Ende und benötigen eine Auszeit. Wenige wissen: Zu ihrer Entlastung gibt es Geld, und das jetzt sogar rückwirkend – bis zu 2496 Euro für die Jahre ...

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