Neues Gesetz
Wer sich eine Pflege-Auszeit nimmt, wird rückwirkend entlastet
Ein neues Gesetz erlaubt, Ansprüche für 2015 und 2016 jetzt noch geltend zu machen. Das Geld dient dazu, die Kosten für die Unterkunft des Pflegebedürftigen zu decken.
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