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Wie der Vollzugsdienst das neue Radfahrverbot in Lörrachs Innenstadt kontrolliert

BZ-Plus Seit 1. März müssen Radfahren den Drahtesel durch die Innenstadt schieben. Wer trotzdem radelt, wird vom Gemeindevollzugsdienst ausgebremst, der auch Bußgelder erheben kann.  

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Ab 1. März darf in der Lörracher Fußgä...t hinsieht, machen es manche trotzdem.  | Foto: Maja Tolsdorf
Ab 1. März darf in der Lörracher Fußgängerzone nicht mehr geradelt werden. Wo der Gemeindevollzugsdienst nicht hinsieht, machen es manche trotzdem. Foto: Maja Tolsdorf
Seit Dienstag müssen Radfahrer ihren Drahtesel durch die Innenstadt schieben. Wer an den Schildern vorbei radelt, wird vom Gemeindevollzugsdienst ausgebremst. Doch noch stehen Information und Aufklärung im Fokus, wobei Bußgelder bereits ...

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