Wie hoch ist mein Anspruch?

Nachlassverzeichnis: Notar muss eigene Ermittlungen anstellen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Auch wer als nächster Angehöriger ente...t über den  Wert des Nachlasses geben.  | Foto: Andrea Warnecke
Auch wer als nächster Angehöriger enterbt ist, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Um dessen Höhe berechnen zu können, muss der Erbe Auskunft über den Wert des Nachlasses geben. Foto: Andrea Warnecke
Wie groß ist der Nachlass? Über diese Frage gibt es zwischen Hinterbliebenen oft Streit. Erstellt ein Notar ein Nachlassverzeichnis, kann er sich daher nicht nur auf Angaben einzelner Erben stützen.
Wer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel