Account/Login

Wie hoch ist mein Anspruch?

  • dpa

  • Mi, 17. November 2021
    Geld & Finanzen

     

Nachlassverzeichnis: Notar muss eigene Ermittlungen anstellen.

Auch wer als nächster Angehöriger ente...t über den  Wert des Nachlasses geben.  | Foto: Andrea Warnecke
Auch wer als nächster Angehöriger enterbt ist, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Um dessen Höhe berechnen zu können, muss der Erbe Auskunft über den Wert des Nachlasses geben. Foto: Andrea Warnecke
Wie groß ist der Nachlass? Über diese Frage gibt es zwischen Hinterbliebenen oft Streit. Erstellt ein Notar ein Nachlassverzeichnis, kann er sich daher nicht nur auf Angaben einzelner Erben stützen.
Wer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel