Baden-Württemberg

Wie sich ein Sonderstab um Abschiebungen von Straftätern bemüht

BZ-Plus Der Sonderstab "Gefährliche Ausländer" soll in besonders brisanten Fällen wie der Gruppenvergewaltigung von Freiburg 2018 für die Rückführung von Straftätern sorgen. Doch es gibt viele Hürden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zur Klientel des Sonderstabs „Ge...die Gruppenvergewaltiger von Freiburg.  | Foto: Patrick Seeger (dpa)
Zur Klientel des Sonderstabs „Gefährliche Ausländer“ gehören Täter wie die Gruppenvergewaltiger von Freiburg. Foto: Patrick Seeger (dpa)
Der Haupttäter der Freiburger Gruppenvergewaltigung beim Hans-Bunte-Areal vom Oktober 2018, die bundesweit für hitzige Debatten gesorgt hatte, wird Mitte Februar 2023 zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt haben. Der Sonderstab "Gefährliche Ausländer" will mit dem syrischen Staatsbürger, Jahrgang 1996, für diesen Zeitpunkt eine "kontrolliert freiwillige Ausreise" vereinbaren, wie der Leiter des Sonderstabs, Falk Fritzsch, im Gespräch mit dieser Zeitung erläutert. Für den Syrer hätte das den Vorteil, dass er seine Restfreiheitsstrafe nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel