Tatprovokation

Wie viel Drogen darf ein verdeckter Ermittler bestellen?

BZ-Abo Der Bundesgerichtshof prüft ein Freiburger Strafurteil gegen zwei Männer aus Emmendingen. Ein Undercover-Polizist hatte sie zum Kauf einer großen Menge angestiftet. Durfte er das?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Cannabis-Verkauf brachte zwei Männer in Haft.  | Foto: nito  (stock.adobe.com)
Cannabis-Verkauf brachte zwei Männer in Haft. Foto: nito  (stock.adobe.com)
Nach einem aufsehenerregenden Prozess am Landgericht Freiburg ist nun der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug. Das oberste Strafgericht muss prüfen, ob ein verdeckter Ermittler zwei Emmendinger zu Taten anstiftete, die sie ohne ihn nie begangen hätten.
Zwei Brüder aus Pakistan, die im Emmendinger ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel