Winzer fürchten weiteren Druck auf die Preise

BZ-Umfrage bei Winzern und Genossenschaften über mögliche Folgen des Weinhandelsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union.  

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KAISERSTUHL/BREISGAU. Bisher konnten sich deutsche Verbraucher sicher sein, dass ein Getränk als "Wein" bezeichnet werden darf, das durch alkoholische Gärung aus den Beeren der Weinrebe hergestellt wird. Zum 1. Januar tritt das Weinhandelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in Kraft. Dann müssen Weintrinker mit Getränken rechnen, die mittels industrieller Verfahren aus einzelnen, zuvor voneinander getrennten Weinbestandteilen zusammengestellt worden sind. Önologen sprechen von "physikalischer Fraktionierung".

Florian Dreher, Winzer aus Emmendingen, zeigt sich fassungslos über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Alter und Neuer Welt. "Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie rasch und widerstandslos die EU-Kommission dem Druck der USA nachgegeben hat", sagt er. Seinen eigenen Betrieb sieht der Winzer nicht betroffen ...

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