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Mutterschutz, Smartphones, Veteranentag – das ändert sich im Juni 2025
Der Mutterschutz bei Fehlgeburten greift jetzt schon ab der 13. Schwangerschaftswoche und Smartphones müssen nachhaltiger sein. Das und mehr bringt der Juni 2025.
dpa & BZ-Redaktion
Di, 27. Mai 2025, 19:49 Uhr
Wirtschaft
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Mutterschutz bei Fehlgeburten
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem 1. Juni 2025 Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Betroffene bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen, und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen. Bisher galt der Anspruch nur bei Totgeburten, also Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm gewogen hat.
Rückblick: Alle wollen einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten – warum kommt er nicht? (Oktober 2024)
Würdigung von Veteranen
Am 15. Juni sollen die Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstag in Berlin statt, vielerorts gibt es weitere Veranstaltungen. Unter anderem plant der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr jeweils eine Veranstaltung in Breisach (Marktplatz, 11 bis 15 Uhr) und Offenburg (Marktplatz, 12 bis 17 Uhr).
Diskussion: Braucht es einen Veteranentag, um deutsche Soldatinnen und Soldaten zu ehren?
Pfingstferien
Während mit Sachsen, Sachsten-Anhalt und Thüringen die ersten Bundesländer Ende Juni schon in die Sommerferien starten, können sich die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg erst einmal auf die Pfingsferien freuen. Diese sind vom 10. Juni bis 20. Juni. Die Sommerferien sind dann vom 31. Juli bis 13. September.
Schnellerer Stromanbieterwechsel
Bei einem Stromanbieterwechsel soll die Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt. Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben allerdings bestehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich.
Mehr Barrierefreiheit beim Onlinehandel
Ab dem 28. Juni gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dadurch müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.
Neue EU-Regeln für Smartphones
Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Telefone etwa ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen.
Richtig entsorgen: Wohin mit dem alten Smartphone?
Verpflichtende Gas-Checks für Wohnwagen
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.
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