Onlinehandel

Die EU geht gegen Shein vor

Künstliche Rabatte und Verstöße beim Umtauschrecht: Aus Sicht der EU-Behörden muss der Onlinehändler Shein ordentlich nachbessern. Was könnte sich für Kundinnen und Kunden ändern?  

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Das Shein-Logo ist auf einem Smartphone zu sehen.  | Foto: Monika Skolimowska (dpa)
Das Shein-Logo ist auf einem Smartphone zu sehen. Foto: Monika Skolimowska (dpa)

Das asiatische Shoppingportal Shein muss wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften beim Verbraucherschutz nachbessern. Der Modehändler führe Kundinnen und Kunden mit fehlenden oder missverständlichen Angaben in die Irre, teilten die EU-Kommission und das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) mit. Shein muss nun innerhalb eines Monats Verbesserungsvorschläge vorlegen, um möglichen Strafen aus dem Weg zu gehen.

Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz. Shein bietet niedrige Preise an, steht aber unter anderem wegen der Produktqualität und unfairer Wettbewerbsbedingungen in der Kritik.

Was werfen die Behörden Shein vor?

Die Behörden nennen gleich mehrere Vorgehensweisen als Beispiele: So zeige Shein etwa Rabatte an, die nicht auf den ursprünglichen Preis der Produkte zurückgehen würden. Zudem werde Druck auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeübt, indem ihnen künstliche Kauf-Fristen gesetzt würden. Auch zur Nachhaltigkeit der Produkte habe Shein falsche Angaben gemacht.

Bei Problemen und Konflikten gebe es keine gut erreichbaren Ansprechpartner. Auch den Umgang mit dem Umtauschrecht bemängelten die Behörden. So stelle Shein darüber nicht genügend Informationen bereit und verarbeite Rücksendungen nicht nach den EU-Vorschriften.

Shein: "Konstruktive" Zusammenarbeit mit den Behörden

Shein ging in einer Stellungnahme nicht auf die einzelnen Vorwürfe ein, verwies aber auf eine "konstruktive" Zusammenarbeit mit den EU-Behörden. Der Konzern wolle vorzeigen, dass man sich zum Einhalten des EU-Rechts bekenne. "Wir werden uns weiter an diesem Prozess beteiligen, um jegliche Bedenken anzugehen", teilte ein Sprecher mit.

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