Nordrhein-Westfalen

Wisente aus dem Rothaar-Gebirge werden nicht abgeschoben

Bundesgerichtshof urteilt, dass die Waldbauern im Rothaargebirge die Wildrinder wohl dulden müssen – trotz ihres Appetits auf die Rinde der Rotbuchen.  

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Wisente im Rothaargebirge  | Foto: Bernd Thissen (dpa)
Wisente im Rothaargebirge Foto: Bernd Thissen (dpa)

KARLSRUHE/BAD BERLEBURG (dpa). Für Deutschlands einzige freilebende Wisentherde ist es ein Hoffnungsschimmer: Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die drohende Umsiedelung der Tiere nach Ostpolen fürs erste vom Tisch. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe halten es für denkbar, dass aufgebrachte Waldbauern ihren Widerstand gegen das Artenschutzprojekt im Rothaargebirge aufgeben müssen. Sie könnten zur Duldung der lange ausgerotteten Wildrinder verpflichtet sein, entschieden sie am Freitag.

Unbeliebt gemacht haben sich die größten Landsäuger Europas mit ihrem Appetit – sie gehen mit Vorliebe den geschützten Rotbuchen an die Rinde. "Die schälen jeden Tag fleißig Bäume, jeden Tag und jeden Tag und jeden Tag", sagt Waldbauer Hubertus Dohle, einer der Kläger.
Das mit großen Hoffnungen ...

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