Nordrhein-Westfalen
Wisente aus dem Rothaar-Gebirge werden nicht abgeschoben
Bundesgerichtshof urteilt, dass die Waldbauern im Rothaargebirge die Wildrinder wohl dulden müssen – trotz ihres Appetits auf die Rinde der Rotbuchen.
dpa
Fr, 19. Jul 2019, 20:30 Uhr
Panorama
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE/BAD BERLEBURG (dpa). Für Deutschlands einzige freilebende Wisentherde ist es ein Hoffnungsschimmer: Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die drohende Umsiedelung der Tiere nach Ostpolen fürs erste vom Tisch. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe halten es für denkbar, dass aufgebrachte Waldbauern ihren Widerstand gegen das Artenschutzprojekt im Rothaargebirge aufgeben müssen. Sie könnten zur Duldung der lange ausgerotteten Wildrinder verpflichtet sein, entschieden sie am Freitag.
Unbeliebt gemacht haben sich die größten Landsäuger Europas mit ihrem Appetit – sie gehen mit Vorliebe den geschützten Rotbuchen an die Rinde. "Die schälen jeden Tag fleißig Bäume, jeden Tag und jeden Tag und jeden Tag", sagt Waldbauer Hubertus Dohle, einer der Kläger.Das mit großen Hoffnungen ...