Justiz

Wo bleiben? Dilemma nach dem Ende der Sicherheitsverwahrung

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommen nach und nach Gefangene in Freiburg aus der Sicherungsverwahrung frei. Und immer mehr drängen sich die Fragen auf: Wo sollen sie hin? Wie sollen sie leben?  

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Crashkurs für Sicherungsverwahrte – raus nach 30 Jahren  | Foto: SCHNEIDER
Crashkurs für Sicherungsverwahrte – raus nach 30 Jahren Foto: SCHNEIDER
Er ist da. Irgendwo in der Stadt. Es gibt Menschen, die interessieren sich dafür, wo er sich aufhält, ohne genau zu wissen, warum. Zumal sie wenig anfangen können mit dem neuen Wissen, weil das Einzige, was es auslöst, ein gewisses Unbehagen ist. Denn der Aufenthaltsort des Mannes sagt ja nichts über ihn.
Der Mann heißt Hans-Jürgen M., ist 58 und saß wegen Vergewaltigung in Haft. Nach Verbüßen seiner Strafe blieb er fast 20 Jahre im Knast, nachträgliche Sicherungsverwahrung. Er kam frei, fuhr nach Kassel, wo er in seiner Jugend kurze Zeit gelebt hat. Dort bedeutete man ihm, dass man ihn in der Stadt nicht will. Also kehrte er in die Stadt zurück, in der er fast die Hälfte seines Lebens verbracht hat – und die er dennoch nicht kennt. Denn sein Lebensraum war in all der Zeit eng begrenzt. Mehr ist nicht bekannt über M.
"Wir sagen nichts", lautet der Standardsatz der Polizei
Wenn er sich jetzt durch die Stadt bewegt, folgen ihm ...

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