Mehrere Verstöße
Wo in Schopfheim die Maskenpflicht gilt

Schopfheims Bürgermeister appelliert an die Bürger, die Regeln einzuhalten. Die Stadt wird nun auch die Bereiche beschildern, wo die Maskenpflicht gilt. Das zeigt auch unsere Grafik.
Seit dem 9. Oktober 2020 gab es in Schopfheim 95 aktive COVID-19-Fälle und insgesamt 352 Kontaktpersonen, so eine Pressemeldung der Stadtverwaltung. Leider hätten Kontrollen gezeigt, dass sich nicht alle Personen an die verordnete Quarantäne halten. In den letzten Tagen wurden zwei weitere Verstöße gegen die Auflagen festgestellt, die zur Anzeige gebracht wurden.
"Für mich ist das Verhalten völlig unverständlich und es ist nicht tragbar, dass nachweislich infizierte Personen trotz angeordneter Quarantäne zum Beispiel Einkaufen gehen und die Gesundheit anderer aufs Spiel setzen", erklärt Bürgermeister Harscher. Aufgrund der Ergebnisse werden die Kontrollen zur Einhaltung der Quarantänepflicht intensiviert. Je nach Schwere des Vergehens sind Strafen bis zu 2500 Euro möglich.
Aufgrund der am Samstag, 21. November, erlassenen Allgemeinverfügung (Erweiterte Maskenpflicht) des Landkreis Lörrach wird auch die Stadt die betroffenen Standorte und Straßen in Schopfheim entsprechend beschildern. In Schopfheim sind dies in der Innenstadt die Hauptstraße ab Kreuzung Adolf-Müller-Straße bis zur Kreuzung Hebelstraße. Dazu kommen der Marktplatz und angrenzenden Teilbereiche.
Auch nach den derzeitigen Corona-Fallzahlen ist es laut Schopfheims Stadtoberhaupt Dirk Harscher nicht möglich, jetzt schon Lockerungen in Aussicht zu stellen. Nach wie vor ist der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Lörrach sehr hoch – aktuell liegt er bei 207,4. Harscher appelliert daher an die Bevölkerung, bei Hygiene- und Abstandsregeln sowie Kontaktbeschränkungen, nicht nachzulassen.
"Für mich ist das Verhalten völlig unverständlich und es ist nicht tragbar, dass nachweislich infizierte Personen trotz angeordneter Quarantäne zum Beispiel Einkaufen gehen und die Gesundheit anderer aufs Spiel setzen", erklärt Bürgermeister Harscher. Aufgrund der Ergebnisse werden die Kontrollen zur Einhaltung der Quarantänepflicht intensiviert. Je nach Schwere des Vergehens sind Strafen bis zu 2500 Euro möglich.
Keine Lockerungen in Aussicht
Aufgrund der am Samstag, 21. November, erlassenen Allgemeinverfügung (Erweiterte Maskenpflicht) des Landkreis Lörrach wird auch die Stadt die betroffenen Standorte und Straßen in Schopfheim entsprechend beschildern. In Schopfheim sind dies in der Innenstadt die Hauptstraße ab Kreuzung Adolf-Müller-Straße bis zur Kreuzung Hebelstraße. Dazu kommen der Marktplatz und angrenzenden Teilbereiche.
Auch nach den derzeitigen Corona-Fallzahlen ist es laut Schopfheims Stadtoberhaupt Dirk Harscher nicht möglich, jetzt schon Lockerungen in Aussicht zu stellen. Nach wie vor ist der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Lörrach sehr hoch – aktuell liegt er bei 207,4. Harscher appelliert daher an die Bevölkerung, bei Hygiene- und Abstandsregeln sowie Kontaktbeschränkungen, nicht nachzulassen.