Würgen war "bedrohende" Handlung

Geldstrafe gegen Wehrer.  

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WEHR/BAD SÄCKINGEN (sts). "Es war was, aber nicht so schlimm, wie meine Frau erzählt." Ein wenig Einsicht zeigte der Angeklagte. Aber für die Strafrichterin des Amtsgerichts Bad Säckingen war es dann doch so schlimm, dass sie den 43-jährigen Angeklagten aus Wehr wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilte.

Vorgeworfen wurde dem arbeitslosen Fitnesstrainer, im September des vergangenen Jahres seine Ehefrau in der damals ehelichen Wohnung in Wehr so gewürgt zu haben, dass sie ohnmächtig wurde. Ferner soll er sie mit einem Küchenmesser bedroht und ...

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