Zeit des Übergangs

BZ-INTERVIEW: Was sich in den Notariaten nun ändert.  

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Wer zum Nachlassgericht will, darf kün...nd die beiden Institutionen getrennt.   | Foto: Jonas Hirt
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Wer zum Nachlassgericht will, darf künftig nicht mehr den Schildern zum Notariat folgen. Ab Januar sind die beiden Institutionen getrennt. Foto: Jonas Hirt

LÖRRACH. Zum 1. Januar 2018 tritt die Notariats- und Grundbuchamtsreform in Kraft, die das Justizministerium "Jahrhundertreform" nennt. Zu diesem Stichtag werden alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Als Nachlassgerichte sind die Amtsgerichte zuständig, für Beurkundungen, etwa von Grundstückskäufen, sind es freie Notare. Thomas Loisl Mink sprach mit Michael Fünfgeld, bisher Leiter des Amtsnotariats in Lörrach, und dem Direktor des Lörracher Amtsgerichts, Frank Müller, über die Reform und ihre Folgen.

BZ: Herr Fünfgeld, Herr Müller, was bedeutet die Reform für den Bürger?
Fünfgeld: Das System in Baden-Württemberg wird jetzt dem System im restlichen Deutschland angepasst. Es sind drei wichtige Bereiche, die sich ändern: Die staatlichen Notariate werden alle geschlossen zum 31. Dezember, und ab 1. Januar eröffnen dann freiberuflich tätige, selbstständige Notare ihre Kanzleien. Unsere nachlassgerichtlichen Abteilungen wandern zu zentralen Amtsgerichten. Habe ich bisher einen Erbschein ...

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