"Komplexe Gesetzeslage"

Zoll erstattet Winzer knapp 500 Euro, die er für sein eigenes Auto zahlen musste

BZ-Plus Er musste die Gebühr bezahlen, weil er mit seinem Auto über die Grüne Grenze fuhr – jetzt erhält der Nebenerwerbswinzer aus Lörrach sein Geld zurück – warum?  

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Die Grüne Grenze darf nicht mit motorisierten Fahrzeugen passiert werden  | Foto: Kathrin Ganter
Die Grüne Grenze darf nicht mit motorisierten Fahrzeugen passiert werden Foto: Kathrin Ganter
Der Nebenerwerbswinzer, der fast 500 Euro bezahlen musste, weil er auf dem Tüllinger mit seinem Auto die Grenze aus der Schweiz passiert hatte, bekommt sein Geld zurück. Darüber informierte ihn der Zoll in einem Schreiben. Ein Verstoß liege ...

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