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BONNDORF UND UMLAND (jul). Der "Schweizer Landnahme" ist nach dem BGH-Urteil vom 24. April wieder Tür und Tor geöffnet (wir berichteten). Nach dem Urteil müssen Schweizer Landwirte bei Kauf oder Pacht von landwirtschaftlichen Flächen auf deutschen Gebiet gleich behandelt werden wie ihre deutschen Berufskollegen. Die ohnehin schon prekäre Situation ...