Schwarzarbeit

Zollkontrollen im Ortenaukreis: Mehrere Betriebe wegen illegaler Beschäftigung im Visier

Bei Kontrollen in Kehl, Ettenheim, Kappel-Grafenhausen und Kippenheim hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit diverse Verstöße aufgedeckt. Betroffen sind Bäckereien und Gastronomiebetriebe.  

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die Beamten haben mehrere Verfahren gegen die Arbeitgeber eingeleitet.  | Foto: Bundespolizei
die Beamten haben mehrere Verfahren gegen die Arbeitgeber eingeleitet. Foto: Bundespolizei

Im Laufe des Monats November stellten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Dienstsitzes Offenburg des Hauptzollamts Lörrach während der Prüfungen verschiedener Betriebe mehrere Verstöße fest: In einer Kehler Bäckerei wurde eine dort arbeitende ausländische Staatsbürgerin ohne deutsche Aufenthaltspapiere angetroffen, teilt das Zollamt mit. Gegen sie mussten die Beamtinnen und Beamten deshalb ein Strafverfahren einleiten. Da die Frau ohne Aufenthaltsgenehmigung auch keine Arbeit hätte aufnehmen dürfen, wartet auf sie zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Im selben Betrieb lag für einen weiteren Arbeitnehmer weder eine Meldung zur Sozialversicherung, noch die in dieser Branche notwendige Sofortmeldung vor, so das Zollamt weiter. Den Arbeitgeber erwartet deshalb ein Verfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung, ein weiteres wegen des Sofortmeldepflichtverstoßes.

Auf insgesamt vier ausländische Beschäftigte ohne Aufenthaltspapiere trafen die Zöllnerinnen und Zöllner auch in verschiedenen Gastronomiebetrieben in Ettenheim und Kappel-Grafenhausen. Die Prüfungen führten in allen Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens, schreibt die Behörde. Wegen der dann auch noch unerlaubten Arbeitsaufnahme erwartet diese Personen jeweils zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ihre Arbeitgeber müssen sich wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Ausländerbeschäftigung verantworten.

In zwei dieser Betriebe sowie bei der Prüfung eines Restaurants in Kippenheim wurden außerdem Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht gegenüber den Sozialkassen festgestellt, auch zeitlich verzögert konnten keine Meldungen festgestellt werden. Gegen die drei betroffenen Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Einen der in Ettenheim geprüften Betriebe suchten die Zöllnerinnen und Zöllner einige Tage später nochmals auf. Der schon zuvor angetroffene ausländische Arbeitnehmer, der sich weder in Deutschland aufhalten noch hier eine Arbeit hätte aufnehmen dürfen, wurde erneut arbeitend angetroffen. Vom Amtsgericht Freiburg wurde deshalb die Abschiebehaft angeordnet, schreibt das Zollamt.

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