Gerichtsurteil

Zu billig soll Leiharbeit nicht sein

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Leiharbeiter aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten, in der Regel auch in Deutschland sozialversichert werden müssen.  

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Auf Baustellen sind häufig Leiharbeiter am Werk.  | Foto: Patrick Pleul
Auf Baustellen sind häufig Leiharbeiter am Werk. Foto: Patrick Pleul
In Deutschland tätige Leiharbeitnehmer aus anderen EU-Staaten unterliegen meist der deutschen Sozialversicherung. Ihre Rekrutierung im Herkunftsland ...

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