Zuschuss sichert den Übergang
Gemeinderat legt einen Satz von 5,26 Euro je Hektar fest.
LÖFFINGEN (cmc). Bis zur Erarbeitung eines neuen, EU-konformen Kreisprogramms zur Landwirtschaftsförderung wird den landwirtschaftlichen Betrieben ab drei Hektar Fläche anstelle des Landschaftspflegegelds und der Steillagenförderung 2005 übergangsweise ein Zuschuss zur Berufsgenossenschaft von 5,26 Euro pro Hektar bezahlt.
Die Betriebe bis drei Hektar Fläche erhalten wie bisher das Landschaftspflegegeld des Landkreises zuzüglich eines Zuschusses der ...