Account/Login

EuGH-Urteil

Zuwanderern darf Hartz IV verwehrt werden

  • epd & dpa

  • Di, 11. November 2014, 12:28 Uhr
    Deutschland

Eine arbeitslose Rumänin, die in Leipzig lebt, bekommt auch weiterhin kein Hartz IV. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Diakonie bedauert das, Politik und Verbände zeigen sich erleichtert.

Die Ämter müssen sich genau anschauen, wem sie Sozialleistungen verwehren.  | Foto: dpa
Die Ämter müssen sich genau anschauen, wem sie Sozialleistungen verwehren. Foto: dpa
Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel