Zwei Jahre Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs

Für den Neunjährigen war der "gute Onkel von nebenan" keiner / 59-Jähriger hatte sich nachher selbst angezeigt.  

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EMMENDINGEN (iwi). Das Schöffengericht hat einen 59-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines neunjährigen Jungen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Schon wegen der Wiederholungsgefahr wurde eine Bewährungsstrafe vor einer Therapie verworfen. Zudem ging das ...

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