Zwei Schweizer zeigen sich einsichtig
Eine Frau und ein Mann müssen sich vor dem Amtsgericht in Waldshut-Tiengen wegen mittelbarer Falschbeurkundung verantworten.
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WALDSHUT-TIENGEN (uma). Das Waldshuter Amtsgericht verhandelte jüngst einen Tag lang Fälle von mittelbarer Falschbeurkundung im Zusammenhang mit Mehrwertsteuerrückerstattung für in Deutschland gekaufte Waren. Zwei Schweizer erschienen am Vormittag nicht; auf sie kommt eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu. Eine Frau aus Würenlos und ein Mann aus Rapperswil reisten zu ihren Terminen an, um sich zum Vorwurf zu äußern. Sie zeigten sich einsichtig. Es gab eine Geldbuße und eine Verwarnung.
Die Schweizerin (46) hielt am 8. Mai am Waldshuter Zollamt Rheinbrücke, um eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung abstempeln zu lassen. Sie hatte die ...