Zweieinhalb Jahre Haft für Raser
Richter verurteilen Zeitsoldaten wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs – und sehen keinen Vorsatz.
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FREIBURG/EMMENDINGEN. Im Namen des Volkes hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg am Freitag das Urteil im Raserprozess gesprochen: Sie hat den angeklagten 25-jährigen Zeitsoldaten wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Verteidiger und Nebenkläger haben Revision angekündigt – sie wollen das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen lassen.
Im Saal I des Landgerichts sind alle Zuschauerplätze belegt. Einige Interessierte müssen stehen. Angehörige und Freunde der beim Verkehrsunfall am 23. Januar 2011 auf der B 3 bei Denzlingen ums Leben gekommenen 27-jährigen Waldkircherin sind gekommen, aber auch die ...