Zweieinhalb Jahre Haft für Raser

Richter verurteilen Zeitsoldaten wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs – und sehen keinen Vorsatz.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG/EMMENDINGEN. Im Namen des Volkes hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg am Freitag das Urteil im Raserprozess gesprochen: Sie hat den angeklagten 25-jährigen Zeitsoldaten wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Verteidiger und Nebenkläger haben Revision angekündigt – sie wollen das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen lassen.

Im Saal I des Landgerichts sind alle Zuschauerplätze belegt. Einige Interessierte müssen stehen. Angehörige und Freunde der beim Verkehrsunfall am 23. Januar 2011 auf der B 3 bei Denzlingen ums Leben gekommenen 27-jährigen Waldkircherin sind gekommen, aber auch die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel