Atomkraft
Zweifel an der Brennelementesteuer
Finanzgericht Hamburg schaltet auf Antrag der Akw-Betreiber den Europäischen Gerichtshof ein.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
HAMBURG. Das Finanzgericht Hamburg hat europarechtliche Zweifel an der Brennelementesteuer. In einem Musterverfahren muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Im Jahr 2012 brachte die Steuer dem Bund 1,5 Milliarden Euro Einnahmen, die die Atomkraftwerk-(Akw)-Betreiber zahlen müssen.
Die Steuer, die bei jedem Brennstabwechsel anfällt, wurde ursprünglich als Ausgleich für eine Akw-Laufzeitverlängerung diskutiert. Sie war rechtlich aber nicht damit verknüpft und wurde deshalb auch nach dem Beschluss zum ...