Vorsichtsmaßnahme

Zweiter Vogelgrippe-Fall im Ortenaukreis bei Schwan in Neuried nachgewiesen – Aufstallungspflicht

Nach dem Fund eines weiteren Vogelgrippefalls reagiert das Landratsamt Ortenaukreis mit einer drastischen Schutzmaßnahme. Geflügel muss ab Freitag entlang des Rheins in geschlossenen Ställen gehalten werden.  

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Wegen Vogelgrippe-Gefahr: In allen ent...geschlossenen Ställen gehalten werden.  | Foto: Janina Ruth (bz/Symbolfoto)
Wegen Vogelgrippe-Gefahr: In allen entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen des Ortenaukreises muss Geflügel im Zeitraum von Freitag, 14. November, bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, in geschlossenen Ställen gehalten werden. Foto: Janina Ruth (bz/Symbolfoto)

Im Ortenaukreis ist bei einem weiteren Wildvogel das hochpathogene Aviäre Influenzavirus, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das positive Ergebnis wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen Schwan, der an einem Baggersee auf dem Gebiet der Gemeinde Neuried aufgefunden wurde. Es handelt sich bereits um den zweiten bestätigten Fall bei Wildvögeln im Ortenaukreis in der aktuellen Vogelgrippe-Saison.

Angesichts der bundesweit sehr dynamischen Entwicklung der Geflügelpest und der FLI-Einschätzung eines insgesamt hohen Verbreitungsrisikos, bewertet das Landratsamt im Ortenaukreis die Lage vor Ort als deutlich erhöhtes Infektionsrisiko.

Aufstallungspflicht wird angeordnet

Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun eine Aufstallungspflicht erlassen.

Dieses gilt für alle entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen des Ortenaukreises. Geflügel muss demnach im Zeitraum von Freitag, 14. November, bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, in geschlossenen Ställen oder unter einer vergleichbar gesicherten Abdeckung gehalten werden.

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