Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Wenn die Kinder ausgezogen sind, ein ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche für ein Paar zu groß, das Grundsicherung beantragt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz-IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Vorlage des Sozialgerichts Aurich ab, das mehr Rücksicht auf die ...