Rechtsprechung

146 ehrenamtliche Richterinnen und Richter treten beim Verwaltungsgericht Freiburg ihren Dienst an

Auch in die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind Laien mit einbezogen: Für das Verwaltungsgericht Freiburg sind nun 146 ehrenamtliche Richterinnen und Richter gewählt worden.  

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Am Verwaltungsgericht treten nun neue ...e Richterinnen und Richter ihr Amt an.  | Foto: Silas Stein (dpa)
Am Verwaltungsgericht treten nun neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter ihr Amt an. Foto: Silas Stein (dpa)

146 ehrenamtliche Richterinnen und Richter hat der Wahlausschuss am 1. Juli für ihre Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Freiburg gewählt. Für sie beginnt in der neuen Woche die bis zum 6. September 2030 dauernde fünfjährige Amtsperiode. Das teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Die neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kommen aus dem Stadtkreis Freiburg und neun Landkreisen, die im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts liegen: Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenau, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Waldshut.

Die Kreise und die Stadt Freiburg hatten dem Wahlausschuss dazu Vorschlagslisten unterbreitet, aus denen die ehrenamtlichen Richter bestimmt wurden. 41 Prozent der Gewählten seien Frauen, 59 Prozent Männer. Die Altersspanne reiche von 28 bis 76 Jahre. Am stärksten vertreten seien mit 41 Prozent die Geburtsjahrgänge 1960 bis 1969. Am schwächsten repräsentiert seien die Jahrgänge in den 1990er Jahren (7 Prozent). Die beruflichen Hintergründe reichten von der Landwirtschaft und dem Weinbau über verschiedene Berufe im Handwerk und im Dienstleistungsbereich bis zu einer Vielzahl von Selbstständigen. Auch einige frühere Verantwortungsträger – unter ihnen mehrere ehemalige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – sind für die neue Amtsperiode erstmals oder wiedergewählt worden.

Mit ihrem zusätzlichen Wissen, so das Verwaltungsgericht, förderten die ehrenamtlichen Richter die Rechtsfindung und stärkten das demokratische Element der Verwaltungsrechtsprechung. Laienrichter seien seit dem Mittelalter, insbesondere in Strafprozessen, an der Rechtsprechung beteiligt gewesen. Besondere Vorkenntnisse waren nicht verlangt: Die Ehrenamtlichen müssen lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und im Verwaltungsgerichtsbezirks wohnen. Berufen werden darf nur, wer jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.

Vor dem Verwaltungsgericht klagen zumeist Bürger gegen staatliche Stellen

Am Verwaltungsgericht sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter üblicherweise mit Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen staatliche Stellen befasst, etwa Bund, Land, Gemeinden, Hochschulen oder Rundfunkanstalten. Häufig geht es um Baurecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Schulrecht oder Ausländer- und Asylrecht. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei Kammerentscheidungen in der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit. Die Kammern entscheiden in einer Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern. Dabei hat die Stimme eines jeden Richters das gleiche Gewicht.

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