Amtsgericht

20-jähriger steht nach Verstoß gegen Bewährung in Schopfheim erneut vor Gericht

BZ-Abo Als offenbar unbelehrbar erwies sich ein 20-Jähriger, den das Amtsgericht Schopfheim wegen Körperverletzungsdelikten zu einer Strafe mit zweijähriger Bewährung verurteilt hatte. Gegen die Auflagen verstieß er.  

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Dass der damals 19-jährige Angeklagte sich der Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hatte, war in dem vor einem Jahr vor dem Amtsgericht Schopfheim abgeschlossenen Verfahren eindeutig. Zur Anwendung kam aber Paragrafen 27 des Jugendgerichtsgesetzes: Danach ist es möglich, die Strafe ...

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Schlagworte: Stefan Götz

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