Weil ein 22-Jähriger mit dem Pkw im Hinteren Elztal auf die Gegenfahrbahn geriet, stellte sich die Frage, ob er den Führerschein behält. Der Fall kam jetzt vor das Amtsgericht Waldkirch.
Wegen eines "fahrlässigen Eingriffs in den Straßenverkehr" war ein 22-Jähriger aus dem Ortenaukreis in Waldkirch als Angeklagter vor Gericht. Anfangs stand die Forderung der Staatsanwaltschaft im Raum, den jungen Mann nie mehr ein Fahrzeug führen zu lassen – nach rund ...