Gerichtsverhandlung
79-Jähriger zieht Einspruch am Amtsgericht St. Blasien zurück
Es bleibt bei der Geldstrafe, die ein 79-Jähriger für sein Verhalten bei einem Polizeieinsatz erhalten hat. Vor dem Amtsgericht St. Blasien zieht er seinen Einspruch zurück.
Mi, 13. Aug 2025, 20:00 Uhr
St. Blasien
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Im Oktober 2024 war es in dem Mietshaus, in dem der Angeklagte eine von 22 Wohnungen bewohnt, zu einem Polizeieinsatz gekommen, der ehemalige Partner einer der Mieterinnen hatte sich unerlaubt und alkoholisiert in deren Wohnung aufgehalten.
Der Angeklagte habe bei dem Einsatz dabei sein wollen, heißt es in dem Strafbefehl, sei aber von den Polizeibeamten aufgefordert worden, sich entweder in seine Wohnung oder weiter unten ins Treppenhaus zu begeben. Da zu befürchten gewesen sei, dass sich der Angeklagte nicht an die Anweisung halten werde, habe sich eine Polizeibeamtin vor die Tür der Wohnung, in die sich der Angeklagte begeben habe, gestellt. Auf diesen Umstand sei er auch aufmerksam gemacht worden. Dennoch habe er die Tür schwungvoll aufgerissen und dabei die Polizeibeamtin am Fuß getroffen und dabei leicht verletzt.
Ganz anders schilderte der Angeklagte vor Gericht den Vorfall. Er habe Rufe auf dem Flur gehört und die Wohnungstür einen Spalt weit geöffnet. Er habe dabei einen leichten Widerstand gespürt und gebeten, ihn hinauszulassen. Davon, dass er die Tür schwungvoll geöffnet habe, könne keine Rede sein.
Er habe seine Hilfe angeboten, denn er kenne die in Rede stehende Wohnung und hätte die Beamten über die Örtlichkeit aufklären können, erklärte er. Zudem habe er die völlig aufgelöste Wohnungsinhaberin und ihre weinenden Kinder, die im Flur gestanden hätten, beruhigen wollen. Und im übrigen habe der Einsatzleiter ihn angeschnauzt, er solle sich heraushalten, man sei hier nicht im Kindergarten. Später habe man sich aber die Hand gegeben und er habe zu dem Einsatzleiter gesagt: "Lassen wir es gut sein".
Ganz anders schilderte die verletzte Polizeibeamtin der Vorfall. Der Angeklagte habe zunächst im Treppenhaus wissen wollen, was los sei. Die Auskunft habe man ihm verweigert, da er unbeteiligt gewesen sei. Der Angeklagte habe sich dann zu der ziemlich aufgelösten Wohnungsinhaberin begeben und ihr heftige Vorwürfe gemacht, sie sei an der ganzen Situation schuld. Dadurch habe der Angeklagte die ohnehin schon angespannte Situation noch weiter angeheizt.
Die Beamtin sagte aus, sie habe dem 79-Jährigen gesagt, dass er sich in seine Wohnung begeben solle, sie dann vor der Tür stehen werde und die Tür abbekomme, wenn er diese öffne. Der Angeklagte habe dennoch die Wohnungstür mit voller Wucht aufgerissen, sie heftig am Fuß getroffen und ihr vorgeworfen, sie schränke seine Freiheit ein, so die Zeugin.
Er habe nicht zum Ausdruck gebracht, helfen zu wollen und sein ganzes Verhalten habe dem Wunsch zu helfen widersprochen, erklärte die Polizistin auch im Hinblick auf den von ihr geschilderten Umgang des Angeklagten mit der Wohnungsmieterin. Was die Äußerung des Einsatzleiters, man sei nicht im Kindergarten, betreffe, sei diese gefallen, als der Angeklagte nicht auf die Anweisung der Beamten, sich aus der Gefahrenlage zu entfernen, in der er nichts zu suchen habe, reagiert habe.
Was die Polizeibeamtin ausgesagt habe, unterscheide sich wesentlich von der Darstellung des Angeklagten, stellten Richterin Lämmlin-Daun und Staatsanwalt Tobias Haselwander fest. Der Angeklagte nahm seinen Einspruch zurück, entschuldigte sich bei der Polizistin und erklärte, er habe ihr keinen Schaden zufügen, sondern nur helfen wollen.