Der Ortenaukreis hat eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht in allen Kindertageseinrichtungen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 20. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 28. Februar 2022 befristet und gilt auch für die Kindertagespflege.
"Im Ortenaukreis ist es immer wieder auch zu Ausbruchsgeschehen in Kindertageseinrichtungen gekommen, zuletzt mussten an 16 ...