Ausbruchsgeschehen zu stark

Ab Montag gilt eine Testpflicht in allen Ortenauer Kitas

Kinder ab drei Jahren müssen zweimal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Nicht geimpftes Personal muss sich täglich testen lassen.  

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Testpflicht kommt, weil zu viele Kitas von Ausbrüchen betroffen sind.  | Foto: Michael Reichel (dpa)
Testpflicht kommt, weil zu viele Kitas von Ausbrüchen betroffen sind. Foto: Michael Reichel (dpa)
Der Ortenaukreis hat eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht in allen Kindertageseinrichtungen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 20. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 28. Februar 2022 befristet und gilt auch für die Kindertagespflege.
"Im Ortenaukreis ist es immer wieder auch zu Ausbruchsgeschehen in Kindertageseinrichtungen gekommen, zuletzt mussten an 16 ...

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Schlagworte: Nikolas Stoermer, Evelyn Bressau