Ackermann beteuert seine Unschuld

Der Mannesmann-Prozess in Düsseldorf beginnt mit Verfahrensfragen und wird mehrfach unterbrochen.  

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DÜSSELDORF (ddp). Am ersten Tag des Mannesmann-Prozesses hat das Düsseldorfer Landgericht zwei Anträge der Verteidigung zurückgewiesen. Unter anderem wollten die Verteidiger des Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, die Zuständigkeit der Strafkammer überprüfen. Der Staatsanwalt warf den sechs Angeklagten Untreue oder Beihilfe dazu vor. Manager des Konzerns sollen sich ungerechtfertigte Abfindungen von 57 Millionen Euro zugeschanzt haben.

Erwartungsgemäß ging es zunächst um Verfahrensfragen. Der Prozess wurde darum mehrfach unterbrochen, er wird heute ...

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