Beschwerde

Ärztin aus Lahr soll Gefälligkeitsatteste gegen Maskentragen ausgestellt haben

BZ-Abo Eine Lahrer Ärztin soll ohne eingehende medizinische Prüfung Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben. Ein Unternehmer hat deshalb die Landesärztekammer eingeschaltet.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Noch herrscht an vielen Orten eine Mas... damit sie keine Masken tragen müssen.  | Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
Noch herrscht an vielen Orten eine Maskenpflicht. Eine Lahrer Ärztin soll Patienten sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben, damit sie keine Masken tragen müssen. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
In der vergangenen Woche hatte ein Offenburger Zahnarzt einen Strafbefehl über 21 250 Euro erhalten, weil er unter anderem Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne medizinische Notwendigkeit – sogenannte Gefälligkeitsatteste – ausgestellt hat. Jetzt liegt auch eine Beschwerde gegen eine Lahrer Ärztin vor.
Lahrer Fall liegt noch bei der Landesärztekammer
Der Offenburger Zahnarzt hatte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert, der Fall der Lahrer Ärztin liegt noch bei der Landesärztekammer zur Prüfung. Den Anstoß hat der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel