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AfD-Abgeordneter Thomas Seitz aus Lahr: Todesstrafe darf kein Tabu in Deutschland sein

Maximale Provokation in AfD-Manier: Auf Facebook rüttelt der Lahrer AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz an Artikel 102 des Grundgesetzes, der die Todesstrafe in Deutschland untersagt.  

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Thomas Seitz bei einer Kundgebung in Lahr  | Foto: Heidi Foessel
Thomas Seitz bei einer Kundgebung in Lahr Foto: Heidi Foessel
LAHR. Dass er damit implizit der Wiedereinführung der Todesstrafe das Wort redet, nennt Seitz eine bewusste "Provokation". Damit hatte der frühere Staatsanwalt, der wegen früherer Entgleisungen nach einer Entscheidung des Richterdienstgerichts vom September 2018 seinen Beamtenstatus verlieren soll, hunderte vorwiegend ablehnende Reaktionen im Netz hervorgerufen. Auch ...

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