Landgericht Freiburg
AfD-Funktionär Kloth darf als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet werden

Die erste Runde im Rechtsstreit zwischen dem AfD-Funktionär Oliver Kloth und Radio Dreyeckland ist entschieden: Er muss sich den Vorwurf, ein "rassistischer Anwaltsredner" zu sein, gefallen lassen.
Um 12 Uhr mittags verkündete das Landgericht seine Entscheidung. Vor dem Gebäude demonstrierte eine kleine Gruppe RDL-Sympathisanten für Pressefreiheit. Mehrere Polizisten beobachteten die Szenerie.
Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird
Vor zwei ...
Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird
Vor zwei ...